Rahmenbedingungen

Psychotherapie als Kassenleistung

Im Regelfall tragen die Krankenkassen (gesetzliche und private Krankenkassen) die Kosten für die Psychotherapie. Dazu ist die Erstellung einer Diagnose notwendig. Dies bedeutet, dass Psychotherapie nicht von den Kassen getragen werden kann, wenn es Ihnen im Grunde sehr gut geht und Sie vielleicht nur einen Rat für ein aktuell anstehendes Thema suchen, aber keine Erkrankung im Sinne des ICD-10  (International Classification of Diseases) vorliegt. Beispiele hierfür wären Fragen zur beruflichen Umorientierung, Partnerschaftsthemen, Wünsche nach Leistungsverbesserung in Sport oder Beruf o.ä.

Psychotherapie ist Vertrauenssache

Als Psychotherapeut habe ich Schweigepflicht, d.h. ich darf und werde die Informationen, die ich über Sie bekomme, keinesfalls weitergeben. 

Damit die Therapie gelingt, ist es wichtig, dass Sie sich vom Therapeuten verstanden fühlen und die Gespräche als entlastend und motivierend erleben. Wenn Sie mit Bauchschmerzen, unguten Gefühlen oder dauerhaft lustlos in die Therapie kommen, bitte ich Sie, dies anzusprechen ansprechen. Prinzipiell handelt es sich bei der Psychotherapie um einen Prozess. Ungute Gefühle können auftreten, sollten jedoch besprochen werden.

Der Wunsch nach Veränderung und die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit

Ein Psychotherapeut kann sie nicht ‚heilen‘, sondern unterstützt Sie dabei, sich selbst zu helfen. Damit es zu einer dauerhaften Besserung kommt, ist es notwendig, dass Sie die besprochenen Veränderungen im Alltag schrittweise umsetzen. In der Therapie bekommen Sie hierzu immer wieder Anregungen.

Stundenausfälle

Damit die Psychotherapie wirkt, ist es unabdingbar, dass Sie zu den vereinbarten Terminen zuverlässig erscheinen. Termine können Sie per Mail oder Telefonat bis zu 48 h vorher absagen. Wird ein Termin später als 48 h vorher abgesagt, wird er Ihnen mit 80 € privat in Rechnung gestellt. Dies gilt unabhängig vom Grund! Wenn Absagen zu häufig auftreten, muss die Therapie gegebenenfalls abgebrochen werden. 

Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen/Kollegen

Um Ihre Therapie gut planen und Sie gut behandeln zu können, brauche ich mitunter Informationen anderer Behandler, z.B. dem Hausarzt oder, wenn gegeben, einem Betreuer. Manchmal kann sich eine Zusammenarbeit mit einem Psychiater oder einer Diätassistentin sinnvoll erweisen. In jedem Falle werde sich Sie vorher dazu befragen, schon alleine wegen der Schweigepflicht.